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Amtliche Bekanntmachung Nr. 83/2025 des Amtes Kellinghusenfür die Gemeinde Wrist

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Bokeler Straße“ der Gemeinde Wrist für das Gebiet nördlich des Kätners Grabens und der offenen Landschaft, beidseitig der Bahnstrecke Hamburg – Kiel, mittelbar westlich der Bokeler Straße und mittelbar südlich des Baugebietes und des Kleingartengeländes „Kottenwendt“

  1. Geänderter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
  2. Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wrist hat in ihrer Sitzung am 30.05.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 14 „Solarpark Bokeler Straße“ für das Gebiet nördlich des Kätners Grabens und der offenen Landschaft, beidseitig der Bahnstrecke Hamburg – Kiel, mittelbar westlich der Bokeler Straße und mittelbar südlich des Baugebietes und des Kleingartengeländes „Kottenwendt“ im Regelverfahren aufzustellen.

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verwirklichung eines Sondergebiets „Solarpark“. In diesem Sondergebiet sollen Photovoltaikfreiflächenanlagen zur Energiegewinnung aufgestellt werden.

Dies wurde ortsüblich bekannt gemacht.

In ihrer Sitzung am 26.03.2024 hat die Gemeindevertretung einen geänderten Aufstellungsbeschluss gefasst, um den Geltungsbereich räumlich zu erweitern Das Planungsziel für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verwirklichung eines Sondergebiets „Solarpark“ bleibt unverändert.

Der Bebauungsplan Nr. 14 „Solarpark Bokeler Straße“ wird auf Grund der Einhaltung des Entwicklungsgebots gemäß § 8 Abs. 2 BauGB parallel zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Bokeler Straße“.

Der geänderte Geltungsbereich ist der nachstehenden Darstellung zu entnehmen:

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

  • Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wrist hat in ihrer Sitzung am 30.05.2022 auch beschlossen, dass die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Form einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden soll:

Die Informationsveranstaltung für die Bauleitplanverfahren zum Vorhaben „Solarpark Bokeler Straße“ wird am 15.09.2025 um 18 Uhr vor der Sitzung des Bauausschusses stattfinden. Alle Interessierten können hierzu in die Gemeinderäume im Ärzte- und Bürgerhaus, Am Sportplatz 3b, in Wrist kommen.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Internet unter der Adresse https://www.amt-kellinghusen.de/buergerservice-politik/bauen-wohnen/aktuelle-beteiligungsverfahren ab dem 16.09.2025 eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Stellungnahmen zu der Planung sollen im Rahmen der Digitalisierung über das Beteiligungstool auf der Homepage unter https://www.amt-kellinghusen.de/buergerservice-politik/bauen-wohnen/aktuelle-beteiligungsverfahren oder per E-Mail an übermittelt werden.

Besteht keine Möglichkeit zur digitalen Einsicht, können Interessierte für die Einsichtnahme der Unterlagen einen Termin in der Amtsverwaltung vereinbaren. Bitte melden Sie sich dazu entweder per Mail bei oder telefonisch unter 04822-39210.

Ebenso können alle an der Planung Interessierten während der Frist zur Informationsmöglichkeit ihre Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Alle Interessierten können sich bis zum 16.10.2025 äußern.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass auch nach dem Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss die Möglichkeit besteht, im Zuge der Veröffentlichung im Internet und parallelen öffentlichen Auslegung der Planunterlagen Stellung zu nehmen (gemäß § 3 Abs. 2 BauGB). Dies wird sodann ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“. Die einreichten Stellungnahmen werden im Zuge der Entwurfserstellung geprüft und abgewogen. Eine gesonderte Information über das Ergebnis an diejenigen, die ein Stellungnahme eingereicht haben, erfolgt in diesem Verfahrensschritt nicht.

Kellinghusen, 02.09.2025Amt Kellinghusen Der Amtsvorsteher Im Auftrage   gez. Gülling  
Ausgehängt am: 03.09.2025   Abzunehmen am: 17.09.2025Amt Kellinghusen Der Amtsvorsteher Im Auftrage
  
Abgenommen am:Amt Kellinghusen Der Amtsvorsteher Im Auftrage